Zulassungsbedingungen

Aufgrund der Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Wallis (PH VD) beziehen sich die Zulassungsbedingungen auf die Reglemente und Aufnahmekriterien der PH VD.

Mit dem berufsbegleitenden Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik richten wir uns vor allem an Personen mit einem Lehr- und Bachelordiplom für die Basis- und Primarstufe oder die Sekundarstufe I. Diplomierte aus verwandten Studienbereichen oder altrechtlich diplomierte Lehrpersonen (seminaristisches Diplom) sind jedoch weiterhin willkommen. Hinweise zur Zulassung gibt die EDK auf ihrer Homepage: Zulassung und Abschlüsse im Bereich der Sonderpädagogik.

conditions admission


Informationen für Personen ohne Lehr- und Bachelordiplom:

 

 

Mit Zusatzleistungen im Bereich der Regelschule (Reglement der PH VD für die Zusatzleistungen ZLRS) erhalten Sie die Möglichkeit, während dem Masterstudium ihre allenfalls fehlenden Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben.

Der Zugang zum Studium bleibt weiterhin offen für Personen, welche ihr Lehrdiplom an den ehemaligen Lehrerseminarien erworben haben (im Wallis bis ins Jahr 2000). Ihre Erfahrungen und die bereits erworbenen Kompetenzen als Lehrperson legen Sie im Rahmen einer Validierung (VAE) dar. Bei allfälligen Lücken in Ihrem Kompetenzprofil werden Empfehlungen für den Erwerb von zusätzlichen Kredits bis zum Niveau Bachelor (180 Kredits ECTS) abgegeben.

 

 

Die Studienjahrgänge starten jeweils im 3-Jahres-Rhythmus (2006-2009, 2009-2012, 2012-2015, 2015-2018, …). Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Wallis www.phvs.ch