Das Walliser Parlament adaptiert die PH-VS Gesetzgebung an

Das Walliser Parlament adaptiert die PH-VS Gesetzgebung an
Die Präsenz des Wallis in der Schweizer Hochschullandschaft garantieren

St-Maurice-Brig  (pac) – November 2017 : Für eine Institution ist die Modifikation der Rechtsgrundlagen immer ein markantes Erlebnis, denn ein bestehendes Gesetz hat immer eine lange Lebensdauer. Vor mehr als 20 Jahren, Mitte der 1990er Jahre, hat das Parlament die gesetzlichen Grundlagen der Pädagogischen Hochschule Wallis festgelegt. Eine Generation und ein Jahrhundert später macht sich der Staatsrat bereit, Mitte November dem Parlament eine Änderung dieser Texte zu unterbreiten. Er macht dies im Rahmen des nationalen institutionellen Akkreditierungsverfahrens aller Hochschulen der Schweiz.  Auf dem Spiel steht viel für einen Kanton, der keine traditionelle universitäre Hochschule hat und der gerne für die Bildung zuständig ist. Dabei ist die PH-VS zentral, weil sie die Wiege und Schmiede für die Ausbildung der Lehrpersonen ist.

loi hep1996 beschloss das Parlament, sich der großen Bewegung der Tertiarisierung der Lehrpersonenausbildung zu setzen. Die Lehrpersonen für die Primarschule wurden nicht mehr in der Alterstranche der 15-20-Jährigen ausgebildet, sondern in derjenigen der 20-23-Jährigen, dies nach einer allgemeinen Ausbildung vom Niveau Sekundarstufe II und mit einem Bachelor-Abschluss. Dabei wurden Tiefe, Distanz und Stoff für den Lehrberuf angepasst, weil dieser im juristischen, technischen und menschlichen Bereich immer komplexer wurde. Diese neue Situierung im tertiären Bereich etablierte sich rasch in ganz Europa.  Nach einigen Jahren, in der sich die PH-VS nur auf die Ausbildung der Primarlehrpersonen setzte, lancierte die PH-VS ab 2005 die Ausbildung für die Sekundarstufe und die Ausbildung für die schulische Heilpädagogik, die bis dahin im Wallis gar nicht angeboten wurde. Diese Ausbildungen folgen einer akademischen Ausbildung vom Niveau Bachelor oder Master und sind durch ihr Teilzeitstudium und den hohen Anteil an blended-learning sehr originell. Die Ausbildungen für die Sekundarschule kennen einen grossen Erfolg, denn sie müssen regelmässig seit Jahren, wegen Platzmangel, Kandidaten zurückweisen.

2015, der Bund kommt ins Spiel
Die Lehrpersonenausbildung liegt in kantonaler Kompetenz und die PH-VS freut sich darauf, denn damit wird eine Färbung der Walliser Schulpraxis ermöglicht. Das neue Bundesgesetz über die Koordination und die Förderung der Hochschulen (HFKG) legt ein neues Stockwerk auf dieses föderalistische Gebäude. Es geht gar nicht darum, noch weiter die Bologna Reform der Jahre 2000 voranzutreiben. Damals verwandelte man circa 150 Lehrerseminare in der Schweiz in 15 Pädagogische Hochschulen. Hingegen wollen Bund und Kantone, mit der klaren Definition der drei verschiedenen Hochschultypen, zwar universitäre Hochschule, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule, gemeinsam bewirken, das Niveau und die Unabhängigkeit der Schulen noch höher zu dotieren, dies mit dem zentralen Kernelement des Qualitätssystems. Diese Prozedur bedingt eine institutionelle Akkreditierung, die es bis 2022 zu realisieren gilt. Eine dafür spezialisierte Agentur wird bezüglich Status Hochschule oder nicht Hochschule entscheiden. Eine Expertengruppe wird also die PH-VS in St-Maurice und Brig besuchen, dies vielleicht am Tag nach dem gleichen Besuch an der ETH Zürich. 

Im gemeinsamen Interesse der kantonalen Behörden, der Studierenden und der Mitarbeitenden der Institution gilt es jetzt die Etappe der Gesetzesmodifikation erfolgreich zu absolvieren. Um überhaupt zum Akkreditierungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die jeweiligen Gesetze expressis verbis erwähnen, dass die Schule eine juristische Person ist. Die dem Parlament unterbreiteten Vorschläge bezüglich der Geseztesänderung  integrieren diese neuen Bedingungen. Im Jahre 2012 hat die HES SO eine ähnliche Gesetzmodifikation durchgeführt und das freiburgische Parlament hat 2015 ein sehr ähnliches Gesetz für die PH-FR einstimmig angenommen. Der Kanton Wallis startet später. Darum müssen wir umso zügiger vorangehen, vor allem weil die Akkreditierungsprozedur mindestens zwei Jahre dauert, ohne die eventuelle Wartezeit bei der Einschreibeprozedur mitzurechnen.

Die einzige « Walliser » Hochschule
Die anderen teils im Wallis ansässigen Hochschulen nehmen an dieser Akkreditierung auch teil, indem sie in einem Verbund mit anderen Hochschulen integriert werden. Die PH-VS ist die einzige pure „Walliser“ Hochschule. Ihre zweisprachige Originalität positioniert sie auf zwei Standorte und die PH-VS ist im Besitz aller Charakteristiken einer Hochschule, von der Lehre über die Forschung bis hin zu den Dienstleistungen. Zum Beispiel werden pro Jahr mehr als 5000 Personen an der PH-VS in den Weiterbildungskursen weitergebildet. Die erwünschte Annahme der Gesetzesmodifikationen ermöglicht der PH-VS eine mehrjährige intensive Arbeit zu beginnen, um den Kriterien der Akkreditierung zu entsprechen. Die Akkreditierungskommission beschäftigt sich nicht direkt mit dem pädagogischen Inhalt. Sie überprüft eine ganze Palette von Basiselementen wie beispielsweise die Konstanz der finanziellen Unterstützung durch den Kanton, die Teilnahme der konstituierten Körperschaften oder das soziale und ökologische Engagement der Schule.

Bezüglich Modifikation des Gesetzes wurde die alte Struktur beibehalten, so können sich die Parlementarier ein gutes diachronisches Bild zwischen dem alten und dem neuen Gesetz machen. Die legislative Arbeit beinhaltet auch eine Adaptierung und Aktualisierung der Gesetzgebung. Neue Elemente wie der Mittelbau beim Personal, der so zentral in einer Hochschule ist, wurden verstärkt und präziser definiert. Die Struktur der Gouvernance bleibt einfach und kostengünstig. Es gibt eine direkte Verbindung mittels Leistungsauftrag, zwischen den Behörden und der PH-VS, dies über die Direktion. Das Dienstleistungsangebot soll ausgebaut werden, indem Produkte, die heute von anderen nicht akkreditierbaren Partnern ausgeführt werden, zur PH-VS transferiert werden. Heute ist die pädagogische Fachberatung das Prunkstück der  Dienstleistungen der PH-VS

Eine wirksame Nähe mit den politischen Behörden und den Schulpartnern
Im Kanton eine Hochschule zu haben bringt den Vorteil, beispielsweise auf nationaler Ebene bezüglich allgemeiner Richtlinien, mitreden zu können. Man kann als Exempel die aktuelle Diskussion über eine mögliche Verlängerung der Studiendauer für die Lehrpersonen der Primarschule aufführen. Die PH-VS hat sich seit langer Zeit gegen eine Studiumsverlängerung positioniert und sie ist damit in voller Harmonie mit der Strategie des Departementes. Das heutige Modell hat vor 15 Jahren die Länge der Ausbildung bereits deutlich verlängert. Das Modell mit einer Bachelorausbildung hat sich bewährt. Das Wissen und die Kompetenzen der Lehrpersonen müssen aber in einer long live Weiterbildung konstant verbessert und begleitet werden. 

Mit der Gesetzesmodifikation wurde ein gutes Gleichgewicht zwischen der Oberaufsicht des Staates, der Aufsichtspflicht des Departementes und der Handlungsfreiheit der PH-VS gefunden. Dies wird untermauert mittels der Arbeit der geplanten strategischen und pädagogischen Begleitkommissionen, in denen alle Partner gut vertreten sind. Sowohl der Chef der Dienstelle für Unterrichtswesen als auch der Vorsteher des Departements  und durch ihn der Staatsrat und die Direktion der PH-VS unterstützen dieses ausgewogene Projekt, das  der HEP-VS nach fast zwanzig Jahren ihres Bestehens ermöglichen wird, den Weg einer würdigen Hochschule zu gehen, ohne dabei den kantonalen Fokus zu verlieren.

Foto: Die Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport (EBKS) mit dem Präsident Martin Loetscher (in der Mitte des Bildes) der Vizepräsidentin  Patricia Constantin und dem Berichterstatter Bruno Perroud hat dies Objekt behandelt.