Institutionelle Akkreditierung
Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) verpflichtet alle Hochschulen periodisch die Qualität ihrer Lehre und Forschung sowie Dienstleistungen zu überprüfen und für eine langfristige Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu sorgen.
Die institutionelle Akkreditierung überprüft das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule und ist für die PH-VS Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht als Pädagogische Hochschule und die Gewährung von Bundesbeiträgen.
Verfahren
Das Verfahren der institutionellen Akkreditierung besteht gemäss internationaler Praxis aus vier Verfahrensschritten
1. Eingabe des Gesuchs und Eintretensentscheid
Das Gesuch auf institutionelle Akkreditierung der Pädagogischen Hochschule Wallis wurde an seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat genehmigt. Im Oktober 2020 erfolgte die offizielle Eröffnung des Verfahrens mit der gewählten Agentur AAQ.
2. Selbstbeurteilung
Die PH-VS führte eine umfassende Beurteilung des Qualitätssicherungssystems durch, in welchem die verschiedenen internen wie externen Anspruchsgruppen integriert wurden. Der Bericht enthält Informationen, Beschreibungen und Analysen, auf deren Basis eine Einschätzung zum Erfüllungsgrad der achtzehn Qualitätsstandards erfolgen kann.
Die PH-VS reichte ihren Selbstbeurteilungsbericht Mitte Dezember 2020 ein.
3. Externe Begutachtung
Die von der Agentur beauftragte Gutachtergruppe setzt sich aus fünf nationalen und internationalen Expertinnen und Experten zusammen, welche im Rahmen einer zweitägigen Vor-Ort-Visite eine Begutachtung durchführen. Die Gutachtergruppe trifft die Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Gruppen der Hochschule (z.B. Direktion und Bereichsleitende, Studierende, Lehrkörper, Verwaltungspersonal, technisches Personal usw.), auf deren Basis ein Gutachterbericht erstellt wird.
Die Vor-Ort-Visite der PH-VS findet am 21. und 22. April 2021 statt.
4. Entscheid und Publikation
Die Agentur unterbreitet der PH-VS ihren Akkreditierungsantrag und den Bericht der Gutachtergruppe zur Stellungsnahme. Auf der Grundlage dieser Gesamtdokumentation fällt der Schweizerische Akkreditierungsrat seinen Entscheid. Dieser erfolgt im Idealfall Ende September 2021 und kann danach kommuniziert werden.
Kernprojektteam
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Peter Summermatter Leitung des Kernprojektteams, Co-Direktor |
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Christoph Salzmann |
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Alain Metry |
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Isabelle Capron Puozzo |
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Kevin Andrey Koordinator Logistik |
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Jacques Dussez Koordinator Technik |
Begleitgruppe
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Fabio Di Giacomo Leiter der Begleitgruppe Akkreditierung, Co-Direktor |