Aufnahmebedingungen
Zum Master in Schulischer Heilpädagogik können unter bestimmten Bedingungen Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen werden, die über kein Lehrdiplom verfügen.
Das EDK-Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik vom 12. Juni 2008 präzisiert dazu:
Art. 4 Grundsatz
- Die Zulassung zum Studium erfordert ein Lehrdiplom für Regelklassen oder ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie (mindestens auf Bachelor-Stufe) oder einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich, insbesondere Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Psychologie oder Ergotherapie..
- Ebenfalls zugelassen werden können Personen, die im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I den Bachelor-Abschluss erlangt haben:
Kandidatinnen und Kandidaten aus einem verwandten Studienbereich sind gemäss Artikel 6 und 7 des Reglements verpflichtet, vor Beginn der Ausbildung eine spezifische Ausbildung zu absolvieren (Zusatzleistungen im Bereich der Regelschule ZLRS):
Art. 6 Zulassung Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik
Für die Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik müssen Studierende, die nicht über ein anerkanntes Lehrdiplom für den Unterricht in Regelklassen verfügen, das mindestens einem Bachelor-Abschluss entspricht, theoretische und/oder praktische Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule erbringen..