PH Wallis

Auf kollektive Intelligenz aufbauend soll Inspiration gefunden...

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Auf kollektive Intelligenz aufbauend soll Inspiration gefunden, Ideen getestet und Projekte hervorgebracht werden, um die Nachhaltigkeit an den Schweizer Hochschulen und darüber hinaus zu verankern.

Weitere Informationen

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Was ist der Akademische Dienst und Studienberatung (ADSB)?

Der Akademische Dienst ist für die administrative Betreuung der Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Wallis zuständig. Er berät zukünftige Studierende sowie Studieninteressierte und leitet das gesamte Zulassungsverfahren.

Er ist insbesondere zuständig für die Anmeldeverfahren, die Anträge auf Gleichwertigkeit, die Ausstellung von Diplomen, Zertifikaten und Duplikaten (sowie für die Bereitstellung der Studierendenausweise) für die Grundausbildungen Bachelor Primarstufe (BP), Ausbildungen für die Sekundarstufe (SEK nur in Französisch) und Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP).

Leistungen des ADSB

Im Rahmen eines Verfahrens für eine Anstellung oder Vertretung können Sie jederzeit ausserhalb des Zulassungszeitraums der betreffenden Ausbildung eine Prüfung der Zulassungsfähigkeit beantragen. Die Kosten für dieses Verfahrens belaufen sich auf CHF 200.–. Bei Anmeldung zu einem der Studiengänge wird dann keine Einschreibegebühr erhoben.

Möchten Sie eine Dossierprüfung vornehmen lassen? Bitte kontaktieren Sie uns unter den folgenden Adressen:

  • Bachelor Primarstufe (BP):
  • Ausbildungen für die Sekundarstufe (SS):
  • Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP):

Die PH-VS bietet Ihnen die Möglichkeit, an einem Teil der Ausbildung als Gasthörender teilzunehmen. Falls Sie den Gasthörendenstatus an der PH-VS erhalten möchten, müssen Sie spätestens 2 Monate vor Beginn des betreffenden Semesters ein Gesuch in Form eines Motivationsschreibens sowie eine Liste der gewünschten Kurse unter folgender Adresse einreichen:

  • Bachelor Primarstufe (BP):
  • Ausbildungen für die Sekundarstufe (SS):
  • Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP):
Wichtige Hinweise

Für die Gewährung des Gasthörendenstatus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen nicht an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben sein.
  • Sie müssen eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen.

Ausgleichsmassnahmen finden im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) Satt. Die beantragende Person wird gebeten, sich direkt an die EDK zu wenden, die ihr Dossier (absolvierte Ausbildung, erworbene Abschlüsse) prüft und beurteilt.

Wenn Unterschiede («Defizite») festgestellt werden, sind diese durch «Ausgleichsmassnahmen» zu beheben. Die EDK legt selbst fest, in welchen Bereichen Ergänzungsleistungen erbracht werden müssen (Fachausbildung, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften, berufspraktische Kompetenzen) und wie viele Kreditpunkte zu erwerben sind. Die EDK bestimmt ebenso die maximalen Kosten dieser Ergänzungsleistungen (durchschnittlich etwa CHF 400.– pro zu erzielendem Kreditpunkt).

Die oder der Begünstigte von Ausgleichsmassnahmen der EDK kann anschliessend beantragen, die Bildungsleistungen an der PH-VS zu erbringen. Die PH-VS behält sich das Recht vor, einen solchen Antrag nach Prüfung anzunehmen oder abzulehnen

Nach der Zulassung erhält die oder der Begünstigte der Ausgleichsmassnahmen von der PH-VS eine Übersicht mit den zu absolvierenden Kursen und Praktika sowie deren Verteilung auf die akademischen Semester.

Die Anträge sind an folgende Adresse zu senden:

  • Bachelor Primarstufe (BP):
  • Ausbildungen für die Sekundarstufe (SS):
  • Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP):

Die PH-VS bietet ein internes Anerkennungsverfahren an, das die Anrechnung von Abschlüssen ermöglicht, die bei der Zulassung nicht automatisch anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren wird nach der endgültigen Zulassungsentscheidung der Zulassungskommission und vor Beginn der betreffenden Ausbildung durchgeführt.

Das Anerkennungsverfahren richtet sich in erster Linie an Inhaberinnen und Inhaber eines Universitäts- und/oder Hochschulabschlusses, aber auch an Personen, die ein Lehrdiplom für eine andere Stufe erworben haben. Die erlassenen Studienleistungen hängen von der vorherigen Ausbildung respektive vom absolvierten Studium ab.

Diese Personen haben die Möglichkeit, ihr Studium entweder als Vollzeitstudium mit erlassenen Studienleistungen oder mit einer Streckung des Studiums über die regulären 6 Semester hinaus auf bis zu 10 Semester zu absolvieren.

Wichtige Hinweise

Für Dokumente, die in anderen Sprachen als den Landessprachen oder Englisch verfasst sind, muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorgelegt werden, die dem Zulassungsdossier beizufügen ist.

Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Abschluss aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen über eine gute Beherrschung der deutschen Sprache verfügen, die durch einen der folgenden Nachweise zu belegen ist:

  • Der für die Zulassung erforderliche Abschluss wurde an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben.
  • Die Kandidatin oder der Kandidat hat eine mindestens 5-jährige Ausbildung in deutscher Sprache absolviert.
  • Die Kandidatin oder der Kandidat legt ein anerkanntes Zertifikat über die Beherrschung der deutschen Sprache vor, das dem Niveau C2 gemäss dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht.

Mehr erfahren: Link zur ADSB-Weisung / Link zur VAFF-Weisung

Falls Sie der Ansicht sind, dass eine Lehrveranstaltung des Studiengangs, den die PH-VS anbietet, mit einer bereits absolvierten zertifizierten Lehrveranstaltung übereinstimmt, haben Sie die Möglichkeit, eine Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (VAFF) zu beantragen. So kann etwa eine durch ECTS-Punkte bestätigte praktische Lehrpersonenausbildung Gegenstand eines VAFF-Antrags sein. Das VAFF-Verfahren wird nach der endgültigen Zulassungsentscheidung der Zulassungskommission und vor Beginn der betreffenden Ausbildung durchgeführt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen?
  • Die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte muss gleich oder höher sein.
  • Der Inhalt muss identisch sein.
  • Das Niveau muss vergleichbar sein.
  • Die Lehrveranstaltung muss durch eine Zertifizierung validiert worden sein.
  • Die ECTS-Kreditpunkte dürfen höchstens 5 Jahre vor dem Datum der Einreichung des Zulassungsantrags erworben worden sein.

Mehr erfahren: Link zur ADSB-Weisung / Link zur VAFF-Weisung

Personen mit Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Unterrichtswesen oder einem verwandten Bereich, die sich beruflich neu orientieren möchten, können ihre Kompetenzen im Rahmen des sogenannten Validierungsverfahrens «Validation des acquis de l'expérience (VAE)» im Umfang von maximal einem Drittel der ECTS-Kreditpunkte des Studienplans der angestrebten Ausbildung anerkennen lassen.

Mehr erfahren: Gemeinsame Richtlinie über das regionale Validierungsverfahren VAE / Leitfaden für Kandidatinnen und Kandidaten im Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen (VAE)

Gemäss dem Reglement betreffend Gebühren und finanzielle Beiträge an der Pädagogischen Hochschule Wallis (Art. 9 RGeb-PHVS) kann diese zur Deckung der effektiven Kosten, die aus gewissen ausserordentlichen Aufgaben entstehen, Verwaltungsgebühren erheben, wobei die Art der Gebühren und die Beträge von der PH-VS festgelegt werden.

Duplikat eines Studierendenausweises 10 CHF
Ausserordentliche Bescheinigungen, ausser nach Art. 3 Abs. 2 RGeb-PHVS 50 CHF
Duplikat der endgültigen, unterzeichneten Übersichtstabelle 50 CHF
Duplikat eines ausgestellten Titels 100 CHF
 Erstellung eines Ratenzahlungsplans  20 CHF

 

Unterschied zwischen VAFF und VAE

Die Validierung von Bildungsleistungen (validation des acquis de l’expérience, VAE) und die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (validation des acquis de formation formels, VAFF) sind zwei unterschiedliche Verfahren, die miteinander kombiniert werden können (sofern sich die Anerkennung nicht auf dieselben Bildungsleistungen bezieht). Beide Verfahren ermöglichen jeweils eine Anerkennung vorheriger Leistungen. Allerdings beziehen sie sich auf Bildungsleistungen unterschiedlicher Art.

Das VAFF-Verfahren besteht in der Anerkennung formaler Bildungsleistungen, also solchen, die im Rahmen einer tertiären Ausbildung an einer Hochschule oder Universität erbracht und zertifiziert wurden. Ihr Inhalt und Umfang müssen den an der PH-VS zu erbringenden Leistungen ähneln. Hierbei geht es um die Berücksichtigung erbrachter Studienleistungen.

Das VAE-Verfahren besteht in der Anerkennung informell erworbener Kompetenzen, also solcher, die in der Praxis entwickelt wurden, insbesondere im Rahmen einer beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeit. Hierbei geht es um die Berücksichtigung von Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Unterrichtswesen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Pädagogische Hochschule Wallis (PH-VS) hat ihre Aktivitäten anfangs 2000 aufgenommen.  Sie ist ständig gewachsen, einerseits was die Studierenden, andererseits was die Tätigkeitsfelder anbelangt. Wir bieten alle Ausbildungstypen für die Lehrberufe an, von der Ausbildung für die Primarschule bis zu der Ausbildung für die Sekundarschule und die Heilpädagogik, dies mit sehr typischen Elementen wie die Ausbildung von Generalistinnen und Generalisten für die Primarschule oder die berufsbegleitende Ausbildung für die Sekundarschule.

Wir sind eine Schule mit zwei Standorten auf 100 km Distanz, zwei Sprachen und zwei Kulturen. Wir sind auch die einzige reine Walliser Hochschule und Mitglied von „swissuniversities“. Unsere Zweisprachigkeit und unsere teilweise in Blended Learning (Präsenzveranstaltungen in Kombination mit E-Learning) durchgeführten Aus- und Weiterbildungen an den beiden Standorten St-Maurice im französisch- und Brig im deutschsprachigen Kantonsteil erlauben es uns, einen einzigartigen Ausbildungsansatz zu realisieren.

Unsere fünfzig Fachberaterinnen und Fachberater verbinden uns dirket mit dem Terrain. Wir garantieren auch die Weiterbildungen und die Zusatzausbildungen der engagierten Lehrpersonen. Unser Türen stehen Ihnen ganz offen, sei es für eine Grundausbildung, eine Weiterbildung, eine Dienstleistung oder ein Forschungsprojekt  und dies in einem Kanton mit dem berühmten hohen PISA Schulniveau, im Herzen der Alpen und in voller Gastfreundlichkeit.

Wir versuchen permanent unsere Webseite so gut wie möglich à jour zu halten. Sie haben möglicherweise Verbesserungsvorschläge oder Sie haben etwas bemerkt, das wir korrigieren sollten. Vielen Dank, dass Sie uns eine entsprechende Mitteilung zustellen. Bezüglich Informationen mit einer juristischen Tragweite gelten nur die offiziellen Texte der EDK, des Staatsrates, des Departementes und der Direktion der PH-VS im Falle von Divergenzen im Rahmen der Interpretation von Texten der Webseite oder von Fehlern.

Handbuch Records Management PDF

Die Direktion der PH-VS hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2017 das Konzept Organisationsvorschriften und Records Management an der PH-VS verabschiedet. Sie gelten:

  • für die Aktenführung in Geschäftsverwaltungssystemen, Fachanwendungen und Datenbanken sowie für entsprechende papiergebundene Systeme,
  • für alle Mitarbeitenden der PH-VS.

Sie gelten nicht für den Dokumentenaustausch mit den Studierenden.

Das Staatsarchiv bietet auf seiner Webseite das Handbuch Records Management für die Kantonsverwaltung zu Fragen im Zusammenhang mit der Records Management. Schulungsunterlagen zu RECMAN II befinden sich auf Recman II.

Die Elemente des Records Management sind Aktenplan, Dossierbildung und Organisationsvorschiften. Die elektronische Aktenführung erfolgt mit Recman II.

Sie regeln die Aktenführung und sind für alle Mitarbeitenden der PH-VS verbindlich. Sie gelten für die Ablage aller geschäftsrelevanten Unterlagen (inkl. E-Mails), die empfangen oder erstellt werden, unabhängig ihrer Form (papiergebunden oder digital).

Grundsätzlich werden alle Unterlagen in Recman II und den Fachanwendungen (FM Campus, Evasys, QM Pilote, Moodle) verwaltet.

Die Unterlagen sind Eigentum der PH-VS und gehören nicht in die persönlichen Ablagen der Mitarbeitenden. Persönliche Laufwerke sind kein System für die Aktenführung. Bei Abwesenheit ist zu gewährleisten, dass die Stellvertretung die Rechte in RII erhält, damit diese die Arbeit weiterführen kann.

Definition

Unterlagen sind geschäftsrelevant, wenn sie Informationen enthalten, die für das Verstehen, Durchführen und Nachvollziehen eines Geschäfts bedeutsam sind. Geschäftsrelevanz ist nicht dasselbe wie Archivwürdigkeit. So sind z.B. Belege geschäftsrelevant, in den meisten Fällen aber nicht archivwürdig.

Umgang mit geschäftsrelevanten und nicht geschäftsrelevanten Unterlagen

Geschäftsrelevante Unterlagen müssen in RECMAN II im entsprechenden Dossier erfasst werden. Bei Abschluss eines Geschäfts können jene Unterlagen entfernt werden, die für die Durchführung aber nicht für die weitere Nachvollziehbarkeit des Geschäftes benötigt werden (z.B. organisatorische Belange wie Sitzungsabsagen, Terminverschiebungen). Auf diese Weise kann das Dossier auf seinen wesentlichen Gehalt konzentriert werden.

Zum vornherein nicht geschäftsrelevante Unterlagen (z.B. reine Dokumentationen) müssen nicht in RECMAN II erfasst werden.

Gegenprobe

Es befinden sich dann alle geschäftsrelevanten Unterlagen in einem Dossier, wenn eine Drittperson, die noch nie mit dem betreffenden Geschäft befasst war, nach dem Lesen der Dokumente über den Verlauf und den aktuellen Stand des Geschäftes klar und umfassend informiert ist.

Ziel ist die umfassende, lückenlose Erfassung der Unterlagen, die erstellt oder empfangen werden. Es wird definiert, welche Mitarbeitenden für welche Aufgabe in den Bearbeitungsphasen zuständig sind. Der Prozess der Geschäftsbearbeitung umfasst den Eingang, die Bearbeitung und den Ausgang (Versand der Unterlagen) ist wie folgt geregelt:

01RecmanDE

 Eingang  Die digitale Erfassung (Scans, Anweisungen siehe weiter unten) wird angestrebt. Dann erfolgt die Verteilung der Eingangspost durch Recman II. Nur juristisch relevante Unterlagen werden auf Papier aufbewahrt.
E-Mails an die zentrale E-Mail-Adresse werden an die zuständige Person weitergeleitet, sie registriert die E-Mails. E-Mails direkt an einen Sachbearbeiter werden von diesem klassiert.
 Bearbeitung  Die interne Bearbeitung (Austausch von Dokumenten) erfolgt ausschliesslich über Recman II, intern werden keine Dokumente versandt. Die Bearbeitung von Geschäften mit externen Partnern erfolgt auf Papier oder via E-Mail.
 Ausgang  Der externe Versand von Unterlagen erfolgt durch den zuständigen Sachbearbeiter. Ausgedruckte und unterschriebene Ausgänge werden nicht wieder eingescannt. Der Nachweis des Versands eines Ausgangs erfolgt digital (Journal in Recman II oder im Reiter „Korrespondenz“ in FM Campus).
Scanning-Anweisungen

Alle geschäftsrelevanten Unterlagen, die in analoger Form vorliegen, werden als pdf-Datei eingescannt. Briefe und allfällige Beilagen werden separat gescannt. Dies ermöglicht, dass Brief und Beilage(n) in Recman II separat erschlossen (registriert) und somit unabhängig voneinander zugänglich und unabhängig wieder verwendbar sind. In Recman II wird die Zusammengehörigkeit (Verweis via Verwandtes Dokument) in den Metadaten dokumentiert.

Die Vollständigkeit und Qualität (Lesbarkeit) der gescannten Unterlagen wird durch eine Qualitätssicherung sichergestellt:

  • Alle Unterlagen werden beidseitig gescannt und leere Seiten entfernt.
  • Alles wird in die richtige Reihenfolge gebracht und nochmals kontrolliert, ob auch sämtliche Elemente vorhanden und gut lesbar sind.

Bei umfangreicheren Dokumentationen wird die erste Seite gescannt. Grössere Formate und nicht einscannbare Medien werden in der Recman II durch die Erfassung eines Dokuments (Metadaten und Standort angeben) erschlossen.

Unterlagen werden so aufbewahrt, dass sie während ihres gesamten Lebenszyklus (von der Entstehung bis zur Aufbewahrung, Archivierung oder Vernichtung) bei Bedarf jederzeit zur Verfügung stehen.

02RecmanDE

Dossier eröffnen  Alle Mitarbeitenden können Dossiers eröffnen und achten auf die korrekte Ablage.
Dossier bearbeiten  Die federführende Person bewirtschaftet das Dossier. Vor dem Abschliessen wird das Dossier bereinigt.
Controlling Die Verantwortlichen Records Management dürfen Kontrollen in RII durchzuführen.
Dossier abschliessen  Die federführende Person löst nach Geschäftsabschluss den Dossierabschluss aus. Zuerst bereinigt sie die Dossiers, d.h. nicht (mehr) geschäftsrelevante Dokumente werden in den Papierkorb verschoben. Das Dossier wird auf Vollständigkeit geprüft. Im Prinzip können Dossiers abgeschlossen werden, wenn seit einem Jahr kein Dokument mehr abgelegt wurde. Das Team Records Management kontrolliert den Dossierabschluss.
Aussonderung  Jedes Jahr überprüft das Records Management-Team zusammen mit den zuständigen Personen, ob Dossiers abgeschlossen und archiviert oder ausgesondert werden können.
Aufbewahrung
an der PH-VS 
Nicht archivwürdige Unterlagen werden bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist in RII aufbewahrt. Danach können sie gelöscht werden (Primärdaten).
Papiergebundene Dossiers werden nach Dossierabschluss ins Zwischenarchiv verschoben oder extern aufbewahrt (Buchhaltungsbelege). Sie können nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist ausgesondert werden.
Die Metadaten der gelöschten Unterlagen / Dossiers werden zusammen mit den Ablieferungsverzeichnissen aufbewahrt („was vernichtet wird, wird belegt“). Gesetzliche Vorschriften, die das Löschen oder Anonymisieren der Metadaten vorschreiben, werden berücksichtigt. Für die Aufbewahrung und Bewirtschaftung der Unterlagen ist das Team Records Management zuständig.
Ablieferung ans Archiv  Aus archivwürdigen Dossiers wird ein Submission Information Package SIP gemäss Vorgaben des Staatsarchiv Wallis (StAW) gebildet und abgeliefert. Das Team Records Management ist für die Ablieferung verantwortlich.
Ausleihe abgelieferter  Unterlagen aus dem StAW Der Zugang zu Unterlagen, die ans StAW abgeliefert wurden, richtet sich nach den Bestimmungen des StAW sowie den entsprechenden Übereinkünften. Die federführende Person bestellt die Unterlagen beim Team Records Management, welches diese beim StAW anfordert und auch deren Rückgabe überprüft. Einsichtsgesuche von Dritten für Dokumente deren Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, werden vom StAW nach Rücksprache mit der PH-VS behandelt.

Die nachfolgende Auflistung der autorisierten Ablageorte ist abschliessend. Es dürfen keine weiteren Ablagen geführt werden. Es steht den Mitarbeitenden aber frei, Arbeitskopien (Mehrfachkopien, Handakten) anzufertigen und in Papierform in ihren Büros aufzubewahren. Ausgenommen sind vertrauliche Unterlagen.

Recman II – das elektronische Records Managementsystem der PH-VS

Die Ablage der geschäftsrelevanten Unterlagen erfolgt seit 2009 grundsätzlich im elektronischen Geschäftsverwaltungssystem OneGov GEVER , PH-VS-intern Recman II genannt. Dazu gehören auch geschäftsrelevante E-Mails. Geschäfts-relevante Unterlagen, die nicht in Recman II verwaltet werden, werden in einer entsprechenden Fachanwendung oder Datenbank (FM Campus Evasys, QM Pilot,) verwaltet und abgelegt.

Die Unterlagen sind den Mitarbeitenden gemäss ihren Aufgaben und Funktionen zugänglich (Schreibrechte, Leserechte). Grundsätzlich sind alle Unterlagen allen Mitarbeitenden der PH-VS zugänglich (Leserechte). Einschränkungen sind die Ausnahme; sie sind im Aktenplan festgehalten.

Recman II steht den Mitarbeitenden 7 Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Die digitalen Dossiers in Recman II gelten als die massgeblichen, vollständigen und verlässlichen Dossiers.

Recman II ist eine Webanwendung; sie wird für die Verwaltung der dokumenten-gestützten Geschäfte benutzt.

Durch die systematische Informationsverwaltung ermöglicht Recman II eine nachvollziehbare und transparente Geschäftstätigkeit und gewährt dadurch Rechtssicherheit. OneGov GEVER entspricht der internationalen Norm zur Schriftgutverwaltung DIN-ISO-Standard 15489. Damit werden die vier zentralen Anforderungen an die Aktenführung (Zuverlässigkeit, Authentizität, Integrität und Benutzbarkeit der Unterlagen) erfüllt; der Informationspflicht gegenüber anderen Organen wird nachgekommen.

Recman II dient als Ablage der geschäftsrelevanten Unterlagen. Sie ist Basis für die elektronische Aktenführung und die elektronische Langzeitarchivierung. Die Aktenführung ist eng mit dem Prozessmanagement verknüpft.

Recman II ist mit beliebigen Betriebssystemen wie auch mit Office-Paketen kompatibel. Für die Anbindung an Drittsysteme dient die standardisierte Dossierschnittstelle eCH0039.

Die Applikation ist modular erweiterbar und wird laufend angepasst.

Liste der autorisierten Papierablagen

Papierunterlagen werden an folgenden Orten aufbewahrt:

Nr. Ablage  Standort Zuständig  Zugangszeiten
1 Unterzeichnete Verträge Verträge Kantonale Finanzverwaltung. Buchhaltung An der PH-VS: DVO, PBR, ERA Nach Rücksprache mit DVO
2 Personaldossiers Büro PAC PAC Rücksprache mit PAC. Zugang eingeschränkt.
3 Studentendossiers Administration Brig und St. Maurice Sekretariat Brig oder St-Maurice Öffnungszeiten Sekretariate. Zugang eingeschränkt.
Liste der autorisierten Dateiablagen

Es handelt sich um die Ablagen auf dem Windows-Explorer. Die Ablagen sind nach dem Aktenplan der PH-VS strukturiert.

Ablage  Qas wird dort abgelegt?
Laufwerk O Für die Ablage von Fotos, Audios, Videos. Zugang gemäss Rechteverwaltung im Aktenplan
Laufwerk R Dokumentenablage ab 2004 bis 2011, nach Aktenplan (Version 2) strukturiert. Bis 2011 (nachher via moodle) auch für den Dokumentenaustausch mit den Studierenden. Zugang auf Anfrage an den Verantwortlichen Records Management.
Liste der autorisierten elektronischen Fachanwendungen

Die Abwicklung der Geschäftsverwaltung erfolgt mit den nachfolgend aufgeführten Fachanwendungen. Es dürfen keine weiteren Fachanwendungen verwendet werden.

Nr. Anwendung Einsatzgebiet Zuständig Bemerkungen
1 Recman II Geschäftsverwaltung Records Management Seit 15.10.2009, ältere Dokumente sind auf Laufwerk R
2 FM Campus Verwaltung von Adress- und Schuldaten Records Management  
3 SAP Buchhaltungsdaten Kantonale Finanzverwaltung. Buchhaltung Belege in SAP gescannt. Keine Kopien in PHVS
4 QM Pilot Modellierung und Beschreibung von Prozessen Gruppe Qualität Prozesse auf der SQL-Datenbank erstellt, die Dokumente werden mit RII verknüpft.
5 Evasys Lehrevaluation und Veranstaltungsfeedback Gruppe Qualität Sofortberichte auf EvaSys-Server. Sie sind Grundlage der Jahresberichte, diese sind auf RII abgelegt.
Ablage von nicht geschäftsrelevanten Unterlagen
Ablage Was wird dort abgelegt?
Moodle  moodle dient dem Informations- und Dokumentationsaustausch mit den Studierenden. Für die dauerhafte elektronische Ablage müssen die geschäftsrelevanten Unterrichtsdokumente nach Recman II überführt werden.
M365 MS Teams, Sharepoint, OneNote, OneDrive ...
Die M365-Dienste können für den Austausch in Workshops, Sitzungen, Lernveranstaltungen verwendet werden und ermöglichen die Zusammenarbeit mit externen Personen. Definitive, geschäftsrelevante Dokumente werden nach Recman II transferiert.
SWITCH SWITCHdrive, SWITCHtube, SWITCHfilesender ...
Die SWITCH-Dienste können für den Austausch in Workshops, Sitzungen, Lernveranstaltungen verwendet werden und ermöglichen die Zusammenarbeit mit externen Personen.. Definitive, geschäftsrelevante Dokumente werden nach Recman II transferiert.
Laufwerke U:\ Persönliche Ablage für alle Mitarbeitenden. Die dort abgelegten Dokumente sind nicht geschäftsrelevant.
Beispiele: Erste Entwürfe von Dokumenten. Persönliche Dokumente, Literatur.
Mailsystem Geschäftsrelevante E-Mails werden in Recman II im Kontext des jeweiligen Dossiers abgelegt. Die übrigen E-Mails können im Mailsystem verwaltet werden.
Umgang mit elektronischen Datenträgern

Geschäftsrelevante Dateien, die auf CD, DVD oder anderen Datenträgern abgespeichert sind, müssen im Dossier auf Recman II abgespeichert werden, denn die Lebensdauer dieser Datenträger ist auf wenige Jahre beschränkt! USB-Sticks eignen sich nur zum Transport, aber nicht zur Aufbewahrung von Daten.

Der Aktenplan ist das zentrale Element des Records Management, bildet die Aufgabenbereiche der PH-VS ab und dient als Ablagestruktur auf Recman II. Alle Mitarbeitenden arbeiten auf der gleichen Ablage. Die Unterlagen werden in ihrem Aufgabenzusammenhang abgelegt und bewirtschaftet. Auf jeder Position werden die Angaben zur Bewirtschaftung, so auch zum Lebenszyklus, festgehalten. Es kann vermerkt werden, dass die bei einer Position abgelegten Akten besonders schützenswerte Personendaten enthalten.

Grundsätzlich sind alle Unterlagen allen Mitarbeitenden der PH-VS zugänglich (Leserechte). Einschränkungen sind die Ausnahme; sie sind im Aktenplan definiert.
a) In Recman II sind die Berechtigungen auf Stufe Aktenplanposition hinterlegt.
b) Es werden keine Einzelpersonen berechtigt, sondern Gruppen (z. B. Administration, Direktion, Gruppe Qualität, Dozierende einer LV), welchen die zugriffsberechtigten Personen zugeordnet werden.
c) In Recman II sind nur PH-VS-Mitarbeitende zugriffsberechtigt.

Vertraulichen Unterlagen oder solche, die nach Personennamen erschlossen sind und besonders schützenswerte Personendaten enthalten (z.B. Personal-, Studierendendossiers) sind gekennzeichnet; der Zugriff ist eingeschränkt.

Geschäftsrelevante, als archivwürdig bewertete Unterlagen werden frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist dem StAW abgeliefert. Die Übergabe erfolgt periodisch alle 10 Jahre. Als archivwürdig bewertete Unterlagen dürfen nicht ohne Einwilligung des StAW vernichtet werden.

Unterlagen von besonderer Bedeutung können vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist abgegeben werden. Dasselbe gilt für umfangreiche Dossierserien (z.B. Studentendossiers), die dauernd aufbewahrt werden.

Ausgeschiedene Akten werden unter Aufsicht des Teams des Records Managements vernichtet. Es wird ein Vernichtungsprotokoll erstellt, dem StAW wird eine Kopie zugestellt. Es muss sichergestellt werden, dass keine inhaltliche Rekonstruktion möglich ist, sowohl bei den papiergebundenen wie auch bei den digitalen Unterlagen.

Dossierbildung

Alle Unterlagen werden in Dossiers abgelegt, jedes Dossier ist im Aktenplan eindeutig zugeordnet und ermöglicht es so den Kontext aufzuzeigen.
Bei der Bildung des elektronischen Dossiers werden die Kerninformationen vergeben. Informationen zur Ablage, zur Sichtbarkeit und zum Lebenszyklus des Dossiers und der darin abgelegten Unterlagen werden vom Aktenplan vererbt.

Dossiers haben einen eindeutigen Titel, ein Eröffnungs- und Abschlussdatum. Bei Bedarf können Dossiers in Subdossiers unterteilt werden. Die Zuständigkeiten für Eröffnung und Abschluss der Dossiers sind geregelt.

Grundsätze

d) Ein Dossier enthält alle selbst erstellten oder empfangenen geschäftsrelevanten Unterlagen, z.B. geschäftsrelevante Berichte, Protokolle, Briefe, E-Mails.
e) Bei grösseren Geschäften ist eine Unterteilung in Subdossiers sinnvoll.
f) Dossiers haben einen Beginn und eine Ende. Es gibt keine "ewigen Dossiers".

Dossierform

Das digitale Dossier ist das massgebliche und vollständige Dossier (Masterdossier). Ausnahmen sind Studentendossiers, unterzeichnete Verträge, PHVS-Werbematerial. Alle anderen Papierdossiers sind Arbeitspapiere und können nach Abschluss des Geschäfts vernichtet werden. Juristisch relevante Unterlagen mit Originalunterschrift (Verträge, Protokolle Abschlussverfahren) werden in Papierform aufbewahrt, mit dem jeweiligen Aktenzeichen versehen und sind rechtsverbindlich.
Die Dienstleistungsverträge mit den Originalunterschriften gehen in die Buchhaltung und werden dort aufbewahrt, andere Verträge (z.B. Wartungsverträge) werden bei den Dossierverantwortlichen aufbewahrt. Falls eine elektronische Version (Scan) existiert, wird sie auf Recman II abgelegt.

Dossiertypen

Normales Geschäft

Ein "normales" Geschäft wird in einem Dossier ohne Unterteilung abgelegt.

Umfangreiches Geschäft: Bildung von Subdossiers bzw. Bildung von mehreren Dossiers

Bei grösseren komplexen Dossiers kann das Hauptdossier in mehrere Subdossiers unterteilt werden. Die Subdossiers können chronologisch und / oder thematisch gegliedert werden. Beispiele für die Bildung von Subdossiers:

a) Unterteilung nach Teilprozessen, Phasen (chronologisch): Planung, Konzeptphase, Durchführung, Auswertung
b) Unterteilung nach Themen, die während eines ganzen Projekts laufen: Projektsitzungen, Zeitpläne

Es können auch mehrere Dossiers zu einem umfangreichen Geschäft eröffnet werden.

Geschäfte mit künstlicher Zeitgrenze

Gewisse Geschäfte laufen scheinbar „ewig“ weiter. Damit der Überblick nicht verloren geht, sollten sie nach 1 Jahr, nach einer Legislaturperiode, bei Lernveranstaltungen nach Beendigung der Lehrtätigkeit oder spätestens nach 5 Jahren geschlossen werden. Innerhalb solcher Dossiers können Jahres-Subdossiers oder thematische Subdossiers gebildet werden. Beispiele:

a) Anschaffungen, Arbeitsrapporte: 5-Jahres-Dossiers
b) Kommissionen, Arbeitsgruppen: Jahresdossiers

In Recman II gibt es mehrere Textfelder, mit denen der Dossierinhalt beschrieben werden kann. Die zentralen Felder sind der Dossiertitel und die Beschreibung. Bei der Suche werden alle Textfelder berücksichtigt:

Dossiertitel

Bei der Vergabe des Dossiertitels sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Titel beschreibt den Dossiertitel eindeutig, kurz und prägnant (wie eine Zeitungsschlagzeile oder ein Buchtitel).
  • Der Titel ist so formuliert, dass auch ein Dritter versteht, worum es in diesem Dossier geht.
  • Der Titel enthält die Kerninformationen zu einem Dossier. Je nach Art des Dossiers steht die Sache oder die Person im Mittelpunkt:
  • Wer? Betroffene Person oder Institution.
  • Was? Worum handelt es sich?
  • Abkürzungen sind aus Gründen der Verständlichkeit und der späteren Suche zu vermeiden bzw. nur zusammen mit der ausgeschriebenen Bezeichnung zu verwenden. Davon ausgenommen sind an der PH-VS allgemein gebräuchliche Abkürzungen, z.B. GA, FI, FP, SHP, MAES usw.
  • Die gleichartige Formulierung des Titels für gleichartige Geschäfte vereinfacht die Suche und erhöht die Übersichtlichkeit.
  • Persönliche, interne Codes sind nicht zu verwenden, da sie von einem Dritten oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verstanden werden.
Beschreibung
  • Das Feld Beschreibung dient der näheren Umschreibung des Dossierinhalts. Hier können diejenigen Elemente platziert werden, die für die Identifikation des Dossiers nicht im Titel erscheinen müssen.
  • Das Beschreibungsfeld soll primär durch Satzzeichen gegliedert werden. Absätze und Leerzeilen sind zu vermeiden.
Schlagworte

Es können Schlagworte vergeben werden. Diese sind jedoch nicht in einer Liste verwaltet. Bei der ersten Eingabe muss ein Schlagwort mit Neu validiert werden. Bei den Studentendossiers werden Studiengang und Studienjahre (Jahr Beginn - Jahr Ende) erfasst, z.B. FI-GA 2011-2014

Kommentar

Das Feld Kommentar kann beispielsweise für den Stand des Geschäfts und für den Geschäftsverlauf verwendet werden.

Die Person, die das Dossier erstellt, wird automatisch als federführende Person eingetragen. Die Federführung eines Dossiers kann geändert werden.

Übernimmt man ein Dossier von einem Vorgänger / einer Vorgängerin empfiehlt es sich eigene Dossiers zu erstellen und die Dossiers des Vorgängers / der Vorgängerin abzuschliessen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.

Falls das massgebliche Dossier elektronisch vorhanden ist
  • Voreinstellung in Recman II: Auf Ebene Dokument ist das Häklein für In Papierform vorhanden nicht gesetzt. Dies ist die Standardeinstellung.
  • Das elektronische Dossier ist vollständig:
    • Sämtliche geschäftsrelevanten Dokumente sind im Dossier abgelegt.
    • Unterschriebene Dokumente werden eingescannt.
    • Für Dokumente, die nicht eingescannt werden können (Format, Umfang, Material) wird ein elektronischer Platzhalter erstellt.
  • Ein Papierdossier wird dann als Ergänzung zum elektronischen Dossier erstellt, wenn:
    • Dokumente aus juristischen Gründen in physischer Form aufbewahrt werden müssen, z.B. unterschriebene Verträge.
    • Dokumente aufgrund ihres Formats, ihres Umfangs oder ihres Materials nicht eingescannt werden können.
Falls das massgebliche Dossier in Papierform vorhanden ist

Es besteht die Möglichkeit in Recman II auf ein Papierdossier hinzuweisen.

  • Voreinstellung in RECMAN II: Auf Ebene Dokument ist das Häklein für In Papierform vorhanden gesetzt. Dies muss manuell gemacht werden.
  • Das Papierdossier ist vollständig, d.h.
    • Sämtliche geschäftsrelevanten Dokumente sind im Papierdossier abgelegt.

Dokumente sämtlicher bekannten Formate (Word, Excel, PowerPoint oder E-Mails usw.) können im Dossier abgelegt werden. Die aktuellste Version des Dokumentes wird jeweils angezeigt, abrufbar sind aber alle Versionen (im Reiter Versionen). Die Änderungen an den Dokumenten werden lückenlos aufgezeichnet.

Dokumententitel und weitere Text- und Datumsfelder beim Dokumentenformular von Recman II

Das Formular enthält mehrere Felder, mit denen ein Dokument beschrieben werden kann. Die wichtigsten Felder sind Dokumententitel, Dokumentdatum und Autor.

Dokumententitel
  • Der Dokumententitel sollte die Kerninformationen enthalten: Worum geht es? An wen ist das Schreiben gerichtet? Der Dossiertitel wird nicht wiederholt.
  • Abkürzungen und Codes sind zu vermieden, damit der Titel auch von Dritten und in einem gewissen zeitlichen Abstand verständlich ist.
  • Das Dokumentdatum wird in das dafür vorgesehene Feld gesetzt, nicht in den Titel.
  • Wichtige gleichartige Dokumente sollten gleichartig benannt werden.
  • Die Dokumente können in Recman II nach jeder Spalte sortiert werden, z.B. nach Dokumentdatum, Autor, Titel. Sollen die Dokumente nach einer fixen Reihenfolge sortiert werden, können sie am Titelanfang mit einer Laufnummer oder einem Datum (z.B. für Protokolle) versehen werden.
Beschreibung

Bei Bedarf kann der Dokumenteninhalt im Feld Beschreibung näher umschrieben werden.

Schlagworte

Es können Schlagworte vergeben werden. Diese sind jedoch nicht in einer Liste verwaltet. Bei der ersten Eingabe muss ein Schlagwort mit Neu validiert werden.

Autor

Der Autor eines Dokuments wird automatisch eingetragen.

Dokumentdatum

Bei der Erstellung eines Dokuments wird standardmässig das Tagesdatum vorgeschlagen. Wird das Dokument geändert, wird das Datum im Feld Dokumentdatum aktualisiert.

Eingangsdatum

Datum, an dem ein Dokument eingegangen ist. Es wird manuell eingegeben und ist dann zu aktualisieren, wenn es für die Nachvollziehbarkeit wichtig ist.
Beispiel: Eingang einer Beschwerde.

Ausgangsdatum

Datum, an dem ein Dokument versandt wurde. Es muss manuell eingegeben werden und ist dann aktualisieren, wenn es für die Nachvollziehbarkeit wichtig ist.
Beispiel: Versand einer Verfügung.

Fremdzeichen

Im Feld Fremdzeichen kann auf das Aktenzeichen des Absenders verwiesen werden. Dieser Hinweis kann vor allem bei Korrespondenzen nützlich sein.

Dokumenttyp

Die Angabe des Dokumenttyps gibt einen Hinweis zur Art des Dokuments, z.B. ob es sich um einen Bericht oder Antrag handelt. Dazu steht eine Auswahlliste zur Verfügung.

Die Titel müssen klar, verständlich und in deutscher oder französischer Sprache erfasst werden. Titel sind eindeutig und aussagekräftig zu formulieren, d.h. sie enthalten kurze Angaben zum Geschäft. Die Titel sind so zu wählen, dass sie auch längerfristig verständlich bleiben. Unklare und doppelt vergebene Titel führen zu Zuweisungsschwierigkeiten, es besteht die Gefahr einer Doppelablage und das Wiederauffinden bestimmter Dossiers/Dokumente wird erschwert. Anhand der Titel muss für alle Mitarbeitenden klar erkennbar sein, um welche Unterlagen es sich handelt.

Titel dürfen keine Abkürzungen enthalten. Abkürzungen oder Akronyme müssen aufgeschlüsselt (in runder Klammer) sein. Damit ist sichergestellt, dass sowohl nach Abkürzungen als auch nach dem Namen gesucht werden kann. Ausnahmen sind die in den Standardwörterbüchern der Landessprachen enthaltenen Abkürzungen (für Deutsch: DUDEN, für Französisch: Le Petit Robert oder Larousse), die Akronyme der PH-VS-Mitarbeitenden und die unten aufgeführten Abkürzungen.

Abkürzungen, die verwendet werden dürfen

Studiengänge und Weiterbildungen (keine abschliessende Liste)

CAS  Certificate of Advanced Studies
DAS  Diploma of Advanced Studies
MAS  Master of Advanced Studies
GA  Grundausbildung
FI  Formation initiale
FP  Formation professionnelle
MAES  Master Enseignement spécialisé
MA SHP Master Schulische Heilpädagogik
BTTM  Zertifikatslehrgang Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten, Musik
PIRACEF  Programme intercantonal romand pour l'enseignement des activités créatrices et pour l'enseignement de l'économie familiale
 
Abkürzungen der kantonalen Verwaltung, die verwendet werden dürfen
CO  Correspondance - Korrespondenz
DE  Décision - Beschluss
DI  Directive - Weisung
FO  Formulaire - Formular
OJ  Ordre du jour - Traktanden
PV  Procès-verbal - Protokoll
RA  Rapport Bericht
PP  Prise de position – Stellungnahme
PT  Présentation – Präsenteation
GIDA  Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung vom 9. 10 2008
LIPDA  Loi sur l'information, la protection des données et l'archivage du 9 octobre 2008
AEV  Archives de l’Etat du Valais
StAW  Staatsarchiv Wallis
 
Abkürzungen Records Management
GEVER  Geschäftsverwaltung - Gestion des affaires
 
Welche Regeln gelten für Dossiers?
  • Dossiers, die die gesamte PH-VS betreffen haben einen zweisprachigen Dossiertitel.
  • Eindeutige, aussagekräftige Titel verwenden, die langfristig verständlich sind.
  • Keine Abkürzungen in den Titeln verwenden,
  • Anhand des Titels muss für alle Mitarbeitenden klar erkennbar sein, welche Dokumente in dieses Dossier gehören,
  • Keine Dossiers mit allgemeinen Titeln wie „Archiv“, „Diverses“, „Verschiedenes“ anlegen.
  • Daten und Jahrzahlen alleine sind keine Dossiertitel; das Thema muss im Dossiertitel ebenfalls erwähnt werden.
Welche Regeln gelten für Dokumente
  • Dokumente erhalten einen Titel in der Sprache/den Sprachen des Dokuments.
  • Eindeutige, aussagekräftige Titel verwenden, die langfristig verständlich sind.
  • Keine Abkürzungen in den Titeln verwenden.
  • Anhand des Titels muss für alle Mitarbeitenden klar erkennbar sein, um was für ein Dokument es sich handelt, d.h. das Dokument muss nicht geöffnet werden, um zu wissen, um was für ein Dokument es sich handelt.
  • Bei Dokumentenserien (z.B. Protokollen) im Titel das Datum
    (Format JJJJ-MM-TT) angeben, damit sie leichter zu finden sind und in der richtigen Reihenfolge klassiert werden.
Wie benenne ich meine Dokumente sinnvoll?

Beim Benennen der Dokumente bereits an eine mögliche spätere Suche des Dokuments denken. Anhand des Titels sollen alle Mitarbeitenden verstehen, um was für ein Dokument es sich handelt. Abkürzungen oder wenig aussagekräftige Ausdrücke ergeben (zu-)viele Suchresultate und das gesuchte Dokument ist nur schwer wiederfinden.

Datenbank gestützte Systeme ermöglichen eine differenzierte Namensgebung

Recman II hat den Vorteil, dass ein Dokument mit einem Titel bezeichnet werden kann, der unabhängig vom Dateinamen ist. Solche Titel können beliebig lang sein (im Windows Explorer ist der Pfad auf 255 Zeichen beschränkt) und auch Sonderzeichen enthalten.

Recman II erlaubt es auch, den Dokumentennamen mit anderen Metadaten zu verknüpfen, beispielsweise in der Beschreibung des Dokuments. So kann auch nach diesen Metadaten gesucht werden.

Und noch ein paar Tipps
  • Sinngebende, sprechende Namen verwenden, welche die Botschaft des Dokuments möglichst präzis umschreibt (z.B. «Auftrag XY», «Lebenslauf Name Vorname» usw.). Allgemeine, nichtsagende Dokumentennamen wie «Brief», «Mail» usw. vermeiden. Beispiel. Releasewechsel 2016- Mail IAN an 4teamwork
  • Sind zahlreiche gleichförmige Dokumente abgelegt kann es sinnvoll sein den Personennamen hinzuzufügen, da es sonst bei einer Suche zu viele Resultate gibt. Beispiel. Rettungsbrevet Schmid Antonia
  • Zunächst überlegen, nach welchen Kriterien die Dokumente sinnvoll sortiert werden könnten, z.B. Nachnamen statt Vornamen, Jahr statt Tag, usw. Dieser Begriff sollte dann den Anfang des Dokumtennamens bilden. Beispiel Protokolle: 2015-05-01 Protokoll Wissensmanagement, 2015-03-14 Protokoll Wissensmanagement
  • Der Dokumentennamen eines Formulars enthält die wesentlichen Wörter des Formulars und wird nicht abgekürzt.
    Beispiel. Formularname: Demande de financement pour activité particulière -> Dokumenttitel: Demande financement activité particulière
    Formularname: Gesuch um Finanzierung einer besonderen Tätigkeit -> Dokumenttitel: Gesuch Finanzierung besondere Tätigkeit
  • Bei zweisprachigen Formularen Titel in beiden Sprachen angeben. Beispiel. Demande financement activité particulière - Gesuch Finanzierung besondere Tätigkeit
  • Keine Bindestriche, Unterstriche oder Punkte zwischen den einzelnen Wörter verwenden
  • Dossiernamen sollten aus 3-4 Wörtern bestehen. Er ist gut gewählt, wenn bereits aus dem Titel ersichtlich ist, um welchen Inhalt es sich handelt.
  • Reihenfolge der Wörter: Subjekt zuerst, Adjektiv nachher. Beispiel. Budget 2016 abgeschlossen (schlechtes Beispiel: Abgeschlossenes Budget 2016)
  • Artikel und Präpositionen, die nichts zum Verständnis beitragen weglassen und nur die wesentlichen Wörter beibehalten.
    Beispiel. Einladung Vortrag Müller (schlechtes Beispiel: Einladung zum Vortrag von Frau Müller)
  • Personennamen: Familienname Vorname oder 1. Buchstabe des Vornamens. Beispiel. Müller H.-P. oder Müller Hans-Peter und nicht H.-P. Müller oder Herr Müller
  • Für ein Datum, das umgekehrte Datumsformat verwenden. Bindestriche zwischen Jahr, Monat und Tage erleichtern die Lesebarkeit und die chronologische Klassierung: Beispiel. 2017-01-09
  • Bei einer Nummerierung von mehr als 10 Ziffern eine Null voranstellen, damit die Ziffern korrekt sortiert werden. Beispiel. 01, 02, 09, 10, 11 usw.

Brig Schulhaus Ost Unterrichtsräume Kafeteria 12

Zwei Standorte – zwei Sprachen – zwei Kulturen: EINE Schule

 

Die PH-VS ist eine Bildungsinstitution der tertiären Stufe. Die Hauptaufgabe der PH-VS besteht darin, die berufliche Grundausbildung der Lehrpersonen für den Unterricht an den Kindergärten und Primarschulen sicherzustellen.

Sie fördert und unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung und gewährleistet ein Anforderungsniveau, das der anvisierten interkantonalen und internationalen Anerkennung entspricht. Die Diplome, die von der PH-VS ausgestellt werden, orientieren sich deshalb an den Richtlinien der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) vom 10. Juni 1999.

Die PH-VS ist eine kantonale Schule mit zwei Standorten (Brig und Saint-Maurice). Ein Teil der Ausbildung (ein Semester) wird in der anderen Sprachregion absolviert.

Die Abteilungen der Grundausbildung, Weiterbildung und Zusatzausbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen sind komplementär und in ihrer Funktion eng miteinander verbunden. Dies hat zur Folge, dass alle involvierten Personen verschiedene Rollen wahrnehmen und so in einem sehr dynamischen Klima arbeiten, studieren und reflektieren.

Die PH-VS bildet Personen im Rahmen verschiedener Grundausbildungen für den entsprechenden Lehrberuf aus (Bachelorstudiengang für den Unterricht auf der Kindergarten- und Primarschulstufe; Masterstudiengänge für den Unterricht auf der Sekundarstufe I und II; Masterstudiengang in schulischer Heilpädagogik).

Für Lehrpersonen, welche ihr Wirkungsfeld erweitern oder vertiefen möchten, bietet die PH-VS im Auftrag der Dienststelle für Unterrichtswesen auf die künftige Lehrtätigkeit ausgerichtete Zusatzausbildungen an (Weiterbildungs- und CAS-Studiengänge (Certificate of Advanced Studies)).

Jährlich wird für Lehrpersonen des Kindergartens, der Primarschule, der Sekundarstufe I und II sowie für spezialisierte Lehrerinnen und Lehrer ein Programm für deren persönliche Weiterbildung in fachlichen und überfachlichen Bereichen offeriert.

Der Bereich Forschung und Entwicklung bildet ein bedeutendes Element einer jeden Hochschule mit ihrem doppelten Auftrag Wissen zu generieren und Wissen zu vermitteln. Die entsprechenden Tätigkeiten der PH-VS sind auf das Berufsfeld Schule und Unterricht ausgerichtet und zwar in Kollaboration mit anderen PH der alpinen Regionen.

Im Bereich der Dienstleistungen übernimmt die PH-VS die Rolle eines Kompetenzzentrums, welches als Ressource für den Bildungssektor genutzt werden kann. So steht in Brig ein Multimedia-Zentrum mit der Möglichkeit Material auch auszuleihen zur Verfügung. Des Weiteren stehen 50 kompetente pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater den Lehrpersonen der obligatorischen Schulzeit im Rahmen der Lehrerinnen-  und Lehrerweiterbildung, der obligatorischen und schulinternen Kurse sowie der Beratung supportorientiert und praxisnah zur Verfügung.

In einem partizipativen Prozess wurde die Charta PH-VS in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden erstellt. Dieses Grundlagendokument zeigt die gemeinsam geteilten Werte unserer Institution für alle Akteurinnen und Akteure an der PH-VS auf.

Die Charta der PH-VS lesen

Karte Standorte PH VS

Brig

Die Gemeinde Brig-Glis mit den Dörfern Gamsen und Brigerbad ist das Zentrum des deutschsprachigen Oberwallis und zählt rund 12'000 Einwohner. Das Gemeindegebiet reicht von der Talebene (678 m ü. M.) bis in das nördliche Simplongebiet. Der höchste Punkt liegt auf 2'737 m ü. M. 

Brig-Glis räumt Bildungsfragen höchste Bedeutung ein. Seit der Gründung des Kollegiums „Spiritus Sanctus" im Jahr 1662 versteht sich Brig-Glis als Bildungsstadt - heute als Bildungszentrum mit internationaler Vernetzung. Die Region bietet nebst den obligatorischen Schulen eine seit dem 17. Jahrhundert bestehende Mittelschule, Berufsbildungsinstitute und weitere Schulen der sekundären und tertiären Stufe an. 

Zur letzteren zählt nebst der Pädagogischen Hochschule Wallis die Fernuniversität, die Fernfachhochschule sowie eine private Hochschule für Hotelmanagement.

St-Maurice

Als Tor zum Wallis ist am linken Rhoneufer St. Maurice auf 414 m ü.M. eines der kulturellen Schätze des Wallis. Zahlreiche römische Legionen waren hier stationiert, von denen die Thebäische Legion besonders bekannt wurde. Mauritius, Hauptmann einer Abteilung, erlitt dort mit all seinen Soldaten gegen Ende des 3. Jahrhunderts den Märtyrertod.

St-Maurice ist die Hauptstadt eines der 13 Bezirke des Wallis und zählt ca. 4'000 Einwohner. Eine seiner grössten Sehenswürdigkeiten ist die Abtei mit ihrem Schatz. Weitere kulturelle und geschichtliche Höhepunkte sind das Schloss sowie die Feengrotte.

Als Bildungsstätte beherbergt St-Maurice mehrere Schulen, von welchen das renommierteste das Kollegium der Abtei sowie das Kollegium „de la Tuilerie" die bedeutendsten sind. Als Bildungsinstitution der tertiären Stufe bildet die Pädagogische Hochschule Wallis (PH-VS) Studierende aus dem Wallis und der französischen Schweiz zu Lehrpersonen aus.

 

MASTER LEHRTÄTIGKEIT SEKUNDARSTUFE I / MA SEK I

Dieser Master kann mit 1 Unterrichtsfach oder mit 2 Unterrichtsfächern absolviert werden.

Erworben wird er aufbauend auf einen akademischen Bachelor - mit Ausnahme spezieller Unterrichtsfächer - von einer eidgenössischen Universität oder ETH.

LEHRDIPLOM SEKUNDARSTUFE I-II / DI SEK I-II

Dieses Diplom kann mit 1 Unterrichtsfach oder mit 2 Unterrichtsfächern absolviert werden.

Erworben wird er aufbauend auf einen akademischen Master - mit Ausnahme spezieller Unterrichtsfächer - von einer eidgenössischen Universität oder ETH.

LEHRDIPLOM SEKUNDARSTUFE II / DI SEK II

Dieses Diplom kann mit 1 Unterrichtsfach oder mit 2 Unterrichtsfächern absolviert werden.

Erworben wird er aufbauend auf einen akademischen Master - mit Ausnahme spezieller Unterrichtsfächer - von einer eidgenössischen Universität oder ETH.

   

Verantwortlich

David Voltolini

   
             

Human Ressources

Pascale Buehler
Verantwortlich

 

Finanzen

David Voltolini
Verantwortlich

 

Administration

David Voltolini
Verantwortlich

         
   

Eliane Rausis

Collaboratrice

 

Eliane Rausis

Sekretariat St-Maurice

         
       

Valérie Zabot-Théodore

Sekretariat St-Maurice

         
       

Martin Heinen

Sekretariat Brig

         
       

Simone Lucano

Sekretariat Brig

 

 

 

Organigramme 01.01.2021 site webD

di giacomo fabio

Fabio Di Giacomo absolvierte ein Hochschulstudium in Sozialwissenschaften und ist Inhaber eines französisches Hochschuldiploms DEA in Erziehungswissenschaften, welches er an der Universität Genf erworben hat.

Herr Di Giacomo unterrichtete 10 Jahre lang an der Orientierungsschule von Troistorrents im Wallis. Während seiner Unterrichtstätigkeit war er unter anderem als Schulmediator tätig und war für kulturellen Aktivitäten an der Schule verantwortlich. Gleichzeitig war er pädagogischer Fachberater für das Fach Französisch auf der Sekundarstufe I, Redakteur von kantonalen Prüfungen und Vorstandsmitglied des Vereins der Lehrerinnen und Lehrer an der Walliser Orientierungsschule (AVECO).

Er analysierte mehrere Französisch- und Geschichtslehrmittel der Sekundarstufe I und verfasste didaktische Unterrichtssequenzen in den oben genannten Fachbereichen.
Zwischen 2001 und 2004 unterrichtete er an der Pädagogischen Hochschule, wo er seit 2004 als stellvertretender Direktor tätig ist. Als Direktionsadjunkt ist er für die Grundausbildung der Lehrpersonen für die Primar- und Sekundarstufe sowie für den Bereich Forschung und Entwicklung zuständig.

Seit dem 1. Juni 2022 ist er Direktor der Pädagogischen Hochschule Wallis.

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Summermatter Peter

Aus- und Weiterbildung:

  • Primarlehrerdiplom (Sitten/CH)
  • M.A. Erziehungswissenschaft und Psychologie sozialer Prozesse (FernUniversität-Gesamthochschule Hagen/D)
  • Ausbildung zum Schulentwicklungsberater (Instititut für Schulentwicklungsforschung (IfS) der Universität Dortmund/D)
  • Multimediaberater NDK (Fernfachhochschule Schweiz Brig/CH)

Berufliche Tätigkeitsfelder:

  • Lehrtätigkeit auf der Primarschulstufe
  • Fachberater für die Primarschulstufe in den Fächern Mathematik, Deutsch, Mensch und Umwelt
  • Beratungstätigkeit im Rahmen von Schulentwicklungsprojekten
  • Kursleitung von Weiterbildungskursen für Lehrpersonen
  • ICT-Fachberater im Oberwallis
  • Projektleiter für die Einführung der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) an den obligatorischen Schulen im Oberwallis
  • Dozent an der Pädagogischen Hochschule Wallis (Medienpädagogik - ICT)

Spezialgebiete:

  • Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht
  • e-Learning
  • Unterrichtsentwicklung
  • Wissensmanagement