Zusatzleistungen Regelschule ZLRS

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Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS)

Diese Ausbildung richtet sich an alle Personen, die zum Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) zulassen möchten und kein Lehrdiplom haben. Nach Abschluss den Zusatzleistungen ZLRS kann der Kandidat oder die Kandidatin in das Masterstudium aufgenommen werden.

In das Studium der Zusatzleistungen ZLRS werden Kandidaten mit einem Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich aufgenommen.

Als verwandte Studienbereiche gelten gemäss EDK-Reglement (2008):

  • Erziehungswissenschaft
  • Sozialpädagogik
  • Sonderpädagogik
  • Psychologie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie
  • Bachelor-Abschluss Lehrdiplom der Sekundarstufe I

Informationen zum Zulassungsstudium

Das Studium der Zusatzleistungen ZLRS ist über einen Zeitraum von 2 Semestern angeboten und umfasst 32 ECTS-Kreditpunkte. Das Studiums beinhaltet den Erwerb von theoretischen Kenntnissen, den Aufbau von (fach-)didaktischem Wissen und die Entwicklung von berufspraktischen Kompetenzen als Lehrperson und ist in die folgende 4 Bereiche gegliedert:

  KOMPETENZEN  MODALITÄTEN  KREDITS ECTS 
 BEREICH 1  Entwicklung der beruflichen Identität als Lehrperson  Präsenzveranstaltungen und Selbststudium  10
 BEREICH 2  Fachdidaktik: Deutschdidaktik  Präsenzveranstaltungen und Selbststudium  12
 BEREICH 3  Begleitete Unterrichtspraxis  2 Praktika von je 12 Tagen  10
 BEREICH 4 Portfolio und Kompetenzbilanz    

Der Unterricht findet mittwochs in Brig statt und die Ausbildung ist hybrid aufgebaut. Sie findet mit einem hohen Anteil an Selbststudium statt.

Das Zulassungsstudium bereitet die Studierenden ausschliesslich für den Zugang in den Master SHP vor und ist nicht gleichbedeutend mit einem Lehrdiplom.

Die 32 Kredits ECTS der ZLRS sind Teil des Ausbildungsweges, der zum Master und zum Diplom in Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik, führt.

Zulassung und Einschreibung

Grundbedingungen zur Prüfung Ihres Dossiers

Sie reichen Ihre Kandidatur für die Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS) fristgerecht mit den notwendigen Unterlagen per entsprechenden Einschreibeformular ausschliesslich in elektronischer Form auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Wallis (PH-VS) unter https://www.hepvs.ch/de/ausbildung/anmeldungen-kandidaten ein.

Ihre Kandidatur wird anschliessend von uns geprüft, wenn Sie über einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich verfügen. Die verwandten Studienbereiche sind im EDK-Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik, EDK 2008 definiert und auf der Homepage unter Reglement EDK einsehbar.

Modalitäten für die Zulassung

Wenn die Zahl der Kandidierenden die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, dann ist eine Kontingentierung notwendig. Die Maximalzahl von Studienplätzen für die ZLRS orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen für den Master in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) an der PH-VS. Höchstens die Hälfte der Studienplätze im künftigen Master SHP können von Studierenden aus dem Zulassungsstudium ZLRS belegt werden, das bedeutet maximal 20 Studierende 15 am Standort Brig.

Falls eine Kontingentierung notwendig ist, wird Ihre Kandidatur in der Reihenfolge folgender Kriterien prioritär berücksichtigt, und zwar wenn Sie

  1. bereits in einem früheren Aufnahmezyklus an der PH-VS ein Dossier eingereicht haben, damals aber nicht in die ZLRS aufgenommen werden konnten, die Bedingungen jedoch erfüllen,
  2. am meisten Erfahrung im Unterrichten in heilpädagogischen Schulstrukturen nachweisen können,
  3. am meisten Erfahrung im Unterrichten an der Regelschule belegen können und
  4. am Ende der Einschreibefrist bereits über ein Bachelor-Diplom in einem verwandten Studienbereich verfügen.

Die Direktion der PH-VS behält sich vor, weitere Modalitäten für die Aufnahme in die ZLRS anzuwenden, falls dies notwendig ist (Weisung betreffend die akademische Verwaltung der Zulassungen und Studiengänge durch den Akademischen Dienst und die Studienberatung (ADSB), Art. 4).

Das nächste Einschreibefenster ist im Januar 2026.

Falls am Studienstandort Brig nicht ausreichend Studierende an den ZLRS teilnehmen, wird keine Klasse geführt. Die Ausbildung absolvieren die Studierenden dann individuell in Lehrveranstaltungen der Grundausbildung Bachelor.

Kosten und Gebühren

  • CHF 200.– zu Beginn der Ausbildung (Bearbeitungs- und Aufnahmegebühr)

  • CHF 500.– pro Semester (Studiengebühr)

 

Ich besitze ein altrechtliches, seminaristisches Lehrdiplom. Muss ich ebenfalls das Zulassungsstudium ZLRS 2024-2027 absolvieren, um in den Master SHP zugelassen zu werden?

Sie müssen die Zusatzleistungen nicht absolvieren. Personen, die sich mit einem altrechtlichen, seminaristischen Lehrdiplom für das Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik 2024-2027 an der PH-VS interessieren, können gemäss Bestimmungen der EDK weiterhin aufgenommen werden. Ihre Zulassung können Sie ab dem 01.12.2023 beantragen. Sie durchlaufen dann im Frühjahrssemester 2024 das Zulassungsverfahren zur Anerkennung Validierung erworbener Berufserfahrungen und -kenntnisse (VEB) und können bei erfolgreicher Absolvierung in den Master SHP 2024-2027 aufgenommen werden.

Gibt es die Möglichkeit, bisher erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen?

Nach Aufnahme ins Studium und der Immatrikulation an der Hochschule können Sie ein Gesuch für die Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen einreichen. Ihr Gesuch wird dann geprüft.

Muss ich bei der Einschreibung eine Wohnsitzbestätigung und einen Strafregisterauszug einreichen?

Nein. Diese und weitere Angaben müssen von Ihnen auf unser Verlangen nach der Zulassung im Frühjahrssemesters 2023 eingereicht werden.