Leistungen Akademischer Dienst und Studienberatung (ADSB)
Prüfung der Zulassungsfähigkeit – ausserhalb des Zulassungszeitraums
Wenn Sie eine Anstellung oder Vertretung insbesondere in der Sekundarstufe planen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Prüfung der Zulassungsfähigkeit stellen, auch ausserhalb der Zulassungszeiträume für die gewünschte Ausbildung. Diese Prüfung kann sich auf die Lohnklasse auswirken, nach der Sie bezahlt werden. Sie kostet CHF 200.–. Dabei gilt dann bei einer Anmeldung zu einem unserer Studiengänge die Einschreibegebühr bereits als bezahlt.
Möchten Sie eine Dossierprüfung vornehmen lassen? Dann wenden Sie sich gern unter folgenden Adressen an uns:
- Bachelor Primarstufe (BP): zulassung-primarstufe@phvs.ch
- Ausbildungen für die Sekundarstufe (SEK): admission-secondaire@hepvs.ch
- Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP): zulassung-mashp@phvs.ch
Gasthörende
Die PH-VS bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung als Gasthörerin oder Gasthörer zu besuchen. Stellen Sie dafür bitte bis spätestens zwei Monate vor Beginn des betreffenden Semesters ein Gesuch in Form eines Motivationsschreibens und einer Liste der gewünschten Lehrveranstaltungen an folgende Adressen:
- Bachelor Primarstufe (BP): zulassung-primarstufe@phvs.ch
- Ausbildungen für die Sekundarstufe (SEK): admission-secondaire@hepvs.ch
- Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP): zulassung-mashp@phvs.ch
Wichtige Hinweise:
Für die Gewährung des Gasthörendenstatus gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Sie dürfen nicht an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben sein.
- Sie müssen eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen.
Ausgleichsmassnahmen finden im Rahmen der Anerkennung ausländischer Diplome durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) Anwendung. Die EDK kann für die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses zusätzliche Kreditpunkte verlangen. Diese zusätzlichen Kreditpunkte werden als Ausgleichsmassnahmen bezeichnet.
Sie haben im Ausland ein Studium oder eine Ausbildung absolviert und fragen sich, ob diese in der Schweiz gültig sind?
Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihre Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz. Ist Ihre Ausbildung gleichwertig, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Diploms in der Schweiz. Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen, verfügt die EDK sogenannte Ausgleichsmassnahmen an einer pädagogischen Hochschule in der Schweiz, bevor Ihr Diplom anerkannt werden kann.
Sie möchten Ausgleichsmassnahmen an der PH-VS absolvieren?
Soll die PH-VS Ausbildungsort für Ihre Ausgleichsmassnahmen sein? Nachdem Sie zugelassen worden sind, erhalten Sie von der PH-VS alle Informationen über Ihren angepassten Studiengang (Übersicht der Lehrveranstaltungen und Praktika).
Kontaktieren Sie uns unter folgenden Adressen:
- Bachelor Primarstufe (BP): zulassung-primarstufe@phvs.ch
- Ausbildungen für die Sekundarstufe (SEK): admission-secondaire@hepvs.ch
- Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP): zulassung-mashp@phvs.ch
Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (VAFF)
Wenn Sie im Rahmen einer früheren Lehrpersonenausbildung oder anderer Ausbildungsprogramme Module an einer anerkannten Hochschule absolviert haben, können Sie die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen beantragen.
Diesen Antrag können Sie auch stellen, wenn Sie Module im Rahmen einer formalen Lehrpersonenausbildung, jedoch nicht auf Hochschulniveau absolviert haben.
In beiden Fällen gilt: Sind Sie der Ansicht, dass eine Lehrveranstaltung des PH-VS-Studiengangs mit einer bereits absolvierten zertifizierten Lehrveranstaltung Ihres früheren Ausbildungsgangs übereinstimmt, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen
Sofern Ihre bisherigen Erfahrungen und Qualifikationen als Gleichwertigkeiten anerkannt werden, fördern Sie damit sowohl Ihre Integration wie auch Ihren Fortschritt im akademischen Bereich.
Für eine Anrechnung müssen Sie zu einem Ausbildungsprogramm der PH-VS zugelassen sein und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Zahl der als gleichwertig anzurechnenden ECTS-Kreditpunkte muss gleich oder höher sein als diejenige beim Ausbildungsprogramm an der PH-VS. Ihr Erwerb darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Einreichungszeitpunkt des Zulassungsantrags zurückliegen.
- Der Inhalt muss identisch sein.
- Das Niveau muss vergleichbar sein.
- Die Lehrveranstaltung muss durch eine Zertifizierung validiert worden sein.
Mehr erfahren: Link zur ADSB-Weisung / Link zur VAFF-Weisung
Validierung von Bildungsleistungen (validation des acquis de l’expérience, VAE)
Wenn Sie Erfahrung im Unterrichtswesen oder in einem verwandten Bereich haben, können Sie Ihre Kompetenzen bei Ihrer Zulassung in einem Validierungsverfahren (validation des acquis de l’expérience, VAE) anerkennen lassen.
Dieses Verfahren zielt darauf ab, Ihre beruflichen Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten, die den normalerweise während der Ausbildung erworbenen entsprechen, zu berücksichtigen und im Umfang von maximal 1/3 der ECTS-Kreditpunkte, die laut Studienplan der angestrebten Ausbildung gefordert sind, anzuerkennen.
Der Antrag auf Zulassung mit VAE kann über das Antragsformular von Mitte November bis Anfang Dezember gestellt werden.
Weitere Informationen: Gemeinsame Richtlinie über das regionale Validierungsverfahren VAE / Leitfaden für Kandidatinnen und Kandidaten im Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen (VAE) über das regionale EVA-Verfahren.
Verwaltungsgebühren und Tarife
Gemäss dem Reglement betreffend Gebühren und finanzielle Beiträge an der Pädagogischen Hochschule Wallis (RGeb-PHVS, Art. 9) sind wir berechtigt, Verwaltungsgebühren zu erheben, um die effektiven Kosten für bestimmte ausserordentliche Aufgaben zu decken. Die Art der Gebühren und die Beträge werden von der PH-VS festgelegt.
Verwaltungsgebühren | Tarife |
Duplikat eines Studierendenausweises | 10 CHF |
Ausserordentliche Bescheinigungen, ausser Art. 3, Abs. 2 RGeb-PHVS | 50 CHF |
Duplikat der endgültigen, unterzeichneten Übersichtstabelle | 50 CHF |
Duplikat eines ausgestellten Titels | 100 CHF |
Erstellung eines Ratenzahlungsplans | 20 CHF |
FAQ
Unterschied zwischen VAFF und VAE
Die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (validation des acquis de formation formels, VAFF) und die Validierung von Bildungsleistungen (validation des acquis de l’expérience, VAE) sind zwei unterschiedliche Verfahren, die miteinander kombiniert werden können, sofern sich die Anerkennung nicht auf dieselben Bildungsleistungen bezieht. Diese Verfahren ermöglichen die Anerkennung Ihrer bisherigen Laufbahn, beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Arten von Bildungsleistungen.
VAFF (Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen):
Das VAFF-Verfahren anerkennt formale Bildungsleistungen, also solche, die im Rahmen einer tertiären Ausbildung an einer Hochschule oder Universität erworben und zertifiziert wurden. Um anerkannt zu werden, muss deren Inhalt und Umfang vergleichbar sein mit den an der PH-VS zu erbringenden Leistungen. Hierbei geht es um die Berücksichtigung bereits erbrachter Studienleistungen.
VAE (Validierung von Bildungsleistungen):
Das VAE-Verfahren erkennt informell erworbene Kompetenzen an, also solche, die durch die Praxis erworben wurden, sei es im Rahmen einer beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeit. Hierbei geht es um die Berücksichtigung von Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Unterrichtswesen.
kontakt
Leiterin der ADSB
Sandra Coppey-Granges