Aufbau der Ausbildung
Das CAS Praktikumslehrperson wird momentan überarbeitet. Die neue Struktur ist in Kürze verfügbar.
Besonderheiten der Ausbildung
Ausbildungsvertrag
Ein Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten aller Partnerinnen und Partner im Ausbildungsgang „CAS Praktikumslehrperson“. Die allgemeinen Ziele, der globale Rahmen und allgemeine Bestimmungen sind Bestandteil dieses Vertrags. Mit der gegenseitigen Unterzeichnung wird der Vertrag rechtsgültig.
lohn
Als Teilnehmende im CAS Praktikumslehrperson erhalten Sie mit Start Ihrer Ausbildung den vollen Lohn für Ihre Einsätze als Praktikumslehrperson (Begleitung und Unterstützung der Studierenden in ihrer berufspraktischen Ausbildung).
Stellvertretungen
Da das erste Semester der Ausbildung zu Beginn des Schuljahres 2027 stattfindet, ist es notwendig, an die Organisation einer Vertretung in der eigenen Klasse zu denken (die Kosten für diese Stellvertretungen werden vom Kanton Wallis übernommen). Ab der schrittweisen Einführung der Praktika übernehmen die Praktikantinnen und Praktikanten die Vertretung an den Ausbildungstagen.
Ausbildungstage und -ort
Die Ausbildung finden mehrheitlich an der PH-VS am Standort Brig und vereinzelt als e-learning statt. Die Ausbildung startet zu Beginn des Schuljahres 2027/28 und findet hauptsächlich während der Unterrichtszeit sowie an einigen Mittwochnachmittagen statt.
titel
Certificate of Advanced Studies (CAS) Praktikumslehrperson
Informationsveranstaltung
Die Informationsveranstaltung für die Ausbildung CAS Praktikumslehrperson findet im Frühlingssemester 2027 statt.
Termine und verfahren
Eine Anmeldung ist ab Frühling 2027 möglich.
Das CAS Praktikumslehrperson richtet sich an diplomierte Lehrpersonen aller Stufen (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I und II). Für die Ausbildung als Plp der Sekundarstufe im Oberwallis bitten wir um Kontaktaufnahme.
aufnahmebedingungen
Um mit der Ausbildung anzufangen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Anerkanntes pädagogisches Diplom
- 2 Jahre Berufserfahrung
- Nachweis von schulischen Weiterbildungen
- Schriftliches Einverständnis der Schulbehörde
- Einreichung des vollständigen Dossiers

Kosten und gebühren
Für Lehrpersonen des Kantons Wallis
CHF 0
Für Lehrpersonen des Kantons Wallis übernimmt die PH-VS die allgemeinen Kosten und der Staat Wallis jene für die Stellvertretungen.
Für Lehrpersonen ausserhalb des Kantons Wallis
CHF 5200
Ausbildungskosten
dokumente
kontakt
Sekretariat Brig