SCHILF-MIA

1. Definition

Allgemeine Informationen zu den SCHILF-Kursen «Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen»

In den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 absolvieren die Lehrpersonen des ersten und zweiten Zyklus (1H-8H) eine Weiterbildung im Bereich Medien und Informatik. Ziel der Weiterbildung ist die Vermittlung von Fachwissen und fachdidaktischem Wissen mit hohem Praxistransfer zur Umsetzung des Modullehrplans des Fachbereichs im Lehrplan 21.

Weiterbildungsbereiche:

  • Die Weiterbildung beinhaltet die Bereiche Medien (gesellschaftlich-kulturelle Perspektive), Informatik (technologische Perspektive) und Anwendung (praxisorientierte Perspektive).

Weiterbildungsumfang:

  • Die Weiterbildung für Lehrpersonen des ersten Zyklus umfasst 2 Halbtage mit zusätzlicher individueller Vertiefung, jene für Lehrpersonen des zweiten Zyklus 8 Halbtage Präsenzkurse mit zusätzlicher individueller Vertiefung.

Weiterbildungspflicht:

  • Alle Lehrpersonen, die in den Klassen 1H-8H unterrichten, sind verpflichtet, die Weiterbildung zu absolvieren. Befreit sind die Lehrpersonen mit Jahrgang 1960 und ältere. Für die Lehrpersonen in den Bereichen PSH, TTG und die PH-Absolvierenden legt die Dienststelle für Unterrichtswesen Sonderregelungen fest.

Weiterbildungsorganisation:

  • Die Kurse werden dezentral in den Schulzentren durch F2-Lehrpersonen geleitet. Zu diesem Zweck werden die Schulzentren des Oberwallis in acht Kursregionen eingeteilt. Die Organisation und Administration der Kursangebote wird durch die PHVS, Abteilung Weiterbildung, gewährleistet.

Kantonaler Entscheid zur Weiterbildung «Medien und Informatik»

2. Antrag

Das Gesuch für die Durchführung dieser SCHILF-Kurse umfasst jeweils eines der folgenden ausgefüllten Dokumente (eine Liste der Teilnehmenden ist jedem Modulantrag beizufügen):

(Es können auch eigene Listen verwendet werden. Die Angaben zu den aufgeführten Rubriken sind aber zwingend.)

Diese Formulare sind zwei Monate vor dem geplanten Durchführungstermin an die Kontaktperson der PH Wallis zu senden:

Danach werden durch die PH Wallis (PH-VS) die

  • Anwesenheitsliste,
  • Evaluationsformulare

erstellt und der der Kontaktperson der Schule zugestellt.

3. Bedingungen für die Bewilligungen

  • Fristgerechte Einreichung des vollständigen Dossiers
  • Fachlich ausgewiesene kantonale und/oder ausserkantonale Kursleiter:innen
  • Durchführung während der unterrichtsfreien Zeit
  • Keine Konkurrenz zum aktuellen Angebot der Lehrpersonenweiterbildung
  • Ordentliche schulinterne Weiterbildungskurse, gemäss den jeweils festgelegten pädagogischen Schwerpunkten der Dienststelle für Unterrichtswesen, bewilligen die Verantwortlichen der PH-VS.
  • Schilfkurse mit der Intention der Qualitäts- und Personalentwicklung erfordern die Vormeinung der Dienststelle für Unterrichtswesen.

4. Evaluation, Kursbestätigung

Die Kurse werden per standardisierten PH-VS Fragebogen ausgewertet.
Gemäss Anwesenheitsliste wird den Teilnehmenden nach dem Absolvieren aller Module eine Kursbestätigung ausgestellt, vorausgesetzt die Präsenzzeit von 80% wird nicht unterschritten.

5. Kursabschluss

Nach Eingang der Fragebögen und Anwesenheitsliste werden die Kursbestätigungen sowie eine Gesamtsicht der Evaluation der Kontaktperson der Schule zugestellt und die Bezahlung der Kursleitung eingeleitet.