Neuer CAS für das Fach Medien und Informatik!

Flyer CAS MI 4

Das mit dem Lehrplan 21 neu geschaffene Fach «Medien und Informatik» spiegelt den wachsenden Einfluss der Informations- und Kommunikationstechnologien auf unser alltägliches Leben wider. Das CAS-Programm Informatics education incorporating media competence (CAS IEIMC) vermittelt die Grundlagen und fundierten Kenntnisse zu den Themen Medien und Informatik. Durch den Besuch des CAS wird Ihr professionelles Handeln im Unterricht in Bezug auf den Modullehrplan Medien und Informatik im Lehrplan 21 gefestigt und erweitert. Mit dem erfolgreichen Abschluss des CAS werden Sie zukünftig fachkompetent und lehrplankonform das Fach Medien und Informatikim Zyklus 3 unterrichten können.

Umfang und Dauer

Der CAS-Lehrgang umfasst 450 Stunden. Diese teilen sich auf in Präsenz (ca. 100 Std), E-Learning (ca. 200 Std) und Selbststudium (ca. 150 Std).

Der CAS-Lehrgang findet in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Aufgrund von COVID-19 sind Kursanpassungen möglich.

Abschluss

Certificate of Advanced Studies CAS in «Informatics education incorporating media competence», 15 ECTS

Unterrichtsberechtigung im Kanton VS für den Fachbereich Medien und Informatik auf der Sekundarstufe I (Zyklus 3).

Der CAS ist eine gemeinsame Entwicklung der HES-SO und der PH-VS. Der CAS «Informatics education incorporating media competence» beinhaltet 5 Module, integriert in die Bereiche Informatik und Medien. Neben dem Besuch und Abschluss der 5 Module wird ein persönliches E-Portfolio geführt. In einzelnen Modulen planen Sie ein Umsetzungsprojekt und führen dieses wenn möglich an Ihrer Schule durch.

Kick-off

Grundlagen Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen

Berufstheoretische und -praktische Ausbildung (3 Semester)

Informatische Bildung (10 ECTS)

  • Modul 1: Grundkonzepte der Informatik
  • Modul 2: Algorithmen (Programmieren, Robotik und Physical Computing)
  • Modul 3: Daten (Datenmanagement und Datenbank) und Informatiksysteme

Medienbildung (4 ECTS)

  • Modul 4: Leben in der Mediengesellschaft / Medienbeiträge verstehen
  • Modul 5: Produktion / Austausch mit digitalen Medien

Persönliches E-Portfolio (1 ECTS)

Das E-Portfolio ist ein Werkzeug, um das eigene Lernen zu reflektieren und die eigene berufsbezogene Entwicklung zu dokumentieren.

Zertifikat

Der Besuch des gesamten CAS-Lehrgangs führt zu einem Certificate of Advanced Studies im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Die Gesamtarbeitszeit umfasst ca. 450 Stunden und verteilt sich auf Präsenzzeit, E-Learning, Selbststudium, Leistungsnachweise und die Arbeit in Lerngruppen. Der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatlehrgangs berechtigt die Absolventinnen und Absolventen das Modularfach «Medien und Informatik» auf der Sekundarstufe I (Zyklus 3) im Kanton Wallis zu unterrichten.

Ausbildungsdauer

Der CAS-Lehrgang beginnt im Sommer 2021 und endet mit der Zertifizierung im Herbst 2022 (3 Semester).

Kosten

Lehrpersonen, die im Kanton Wallis unterrichten, bezahlen die Einschreibegebühr von CHF 200.- sowie die Semestergebühren von CHF 500.- plus Kursmaterial.

Der Entscheid über die Aufnahme in den Zertifikatslehrgang Informatics education incorporating media competence (IEIMC) wird schriftlich bestätigt.

Studiengebühren:

  • Einmalige Einschreibegebühr CHF 200
  • Semestergebühren (3 Semester à CHF 500) CHF 1'500
  • Kursmaterial

Die Studiengebühren werden vor Studienbeginn in Rechnung gestellt und sind vor dem Start des Studiums bzw. innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Rückerstattungen für einzelne nicht besuchte (Teil-)Module sind nicht möglich. Bei Abmeldung bzw. Abbruch des Lehrgangs gelten folgende Annullationsbedingungen:

Abmeldung nach Bestätigung der Aufnahme und vor Studienbeginn

Innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Aufnahme  Erfolgt die Abmeldung schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Aufnahme (Datum Poststempel), werden die Studiengebühren hinfällig.
   
Nach Ablauf von 8 Tagen, ohne Ersatzteilnehmerin oder Ersatzteilnehmer Kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende keine Ersatzperson stellen, sind die gesamten Gebühren plus eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- geschuldet. Über einen allfälligen Teilerlass oder eine allfällige Teilrückerstattung der Gebühren entscheidet die Direktion der PH-VS auf Gesuch der Teilnehmenden oder des Teilnehmenden. Der Entscheid ergeht in Form einer Verfügung.
   
Nach Ablauf von 8 Tagen, mit Ersatzteilnehmerin oder Ersatzteilnehmer Kann von der Teilnehmende oder dem Teilnehmenden rechtzeitig eine Ersatzperson gestellt werden, werden allenfalls bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- erhoben bzw. zurückbehalten.

Abmeldung/Abbruch nach Studienbeginn

Nach Studienbeginn sind die gesamten Studiengebühren geschuldet. Über eine allfällige Teilrückerstattung der Gebühren entscheidet die Direktion der PH-VS auf Gesuch der Teilnehmenden oder des Teilnehmenden. Der Entscheid ergeht in Form einer Verfügung.

Adressatinnen und Adressaten

Der CAS-Lehrgang richtet sich an Lehrpersonen der Sekundarstufe I (Zyklus 3).

Die folgenden Zulassungsbedingungen gelten:

  • Lehrpersonen der Sek I im Sinne einer Fächererweiterung
  • Auf der Sek I Aktive, die kein fächer-/stufenspezifisches Lehrdiplom besitzen
  • Andere Personen werden sur Dossier behandelt

Anmeldung

Anmeldung unter folgendem Link

Anmeldefrist: 16. Mai 2021

Teilnehmerzahl

Maximale Teilnehmerzahl: 25

Bei mehr Anmeldungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird die Liste der Anmeldungen konsultiert und anschliessend jedem Schulzentrum in Zusammenhang mit seiner Grösse eine Anzahl Plätze zugesprochen. Die zugesprochenen Plätze muss die Schuldirektion so verteilen, damit es für ihr Personalmanagement stimmt.

Im Sommer 2022 wird ein weiterer CAS IEIMC starten.

Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen

Studienleistungen können angerechnet werden, sofern eine inhaltliche Gleichwertigkeit zu den im PH-Zertifikatslehrgang geforderten Leistungen besteht.

Für die Anrechnung kommen gleichwertige Studienleistungen in Frage aus:

  • Bachelor- oder Masterstudiengängen
  • Höheren Fachschulen mit Abschluss eidgenössischem Diplom HF (Leistungen auf Tertiärniveau B)
  • Altrechtlich äquivalenten Studiengängen (Lizentiats Studium, Diplomstudium einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule oder einer seminaristischen Lehrerinnen- und Lehrerbildung)

Eine Anrechnung von nicht-formalen und informellen Bildungsleistungen ist für den CAS IEIMC nicht möglich.

Anrechnung von Unterrichtspraxis:

Erbrachte Unterrichtstätigkeit auf der Sekundarstufe I im Fach Informatik kann nicht als Anrechnung geprüft werden.